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pKommBox - Polizeiliche Kommunikation mit Konzept

Die polizeiliche Kommunikationsbox (pKommBox) ist ein vorkonfigurierter Kommunikationsserver, der Dienste einer Formellen Endstelle nach PDV 810.1 bereitstellt. Zusätzlich sind Fax- und SMS-Dienste zur Unterstützung des Alltags für Führungszentren, Leitstellen und Mitarbeiter angeschlossener Dienststellen integriert, die den Anspruch haben, wichtige Nachrichten einer Dienststelle revisionssicher zu protokollieren und für Recherchen zentral bereitzustellen.


Erste Formelle Endstelle, mit der Microsoft Outlook 2007 als Client für das Formelle Kommunikationssystem EPOST810 genutzt werden kann

Ein von digitronic entwickeltes AddIn stellt dem Anwender ein Formular zur Erstellung und Anzeige formeller Nachrichten in Microsoft Outlook 2007 bereit. Dabei bleibt die physikalische Trennung der Formellen und der E-Mail-Kommunikation unberührt.

Neben der Entlastung des Weitverkehrsnetzes wird der Komfort für den Benutzer erheblich erhöht. E-Mails, formelle Nachrichten und bei Bedarf auch FAX- sowie SMS-Nachrichten können in Microsoft Outlook 2007 erstellt, empfangen und recherchiert werden. Die pKommBox ist sowohl als Landeslösung der Unteren Netzebene als auch als "Dienststellenlösung" Formeller Endstellen im Verbund mit EPOST810-Systemen der Oberen Netzebene kombiniert einsetzbar.



Übersicht über die Grundfunktionen der pKommBox:

pKommBox

Leistungsmerkmal

pKommBox

Bereitstellung eines zentralen, revisionssicheren Journals, mit automatischer
Archivfunktion und somit Nachweis sämtlicher Kommunikationsabläufe

X

Universelle Anbindung mobiler Clients (z.B. WEB-Client)

X

Integration weiterer Features (z.B. Mitschnitt)

X

Bereitstellung der Betriebsarten "Sachbearbeiterprinzip" und dienststellenbezogene Steuerstelle

X


information

Sie wollen gerne mehr über die pKommBox erfahren oder haben Fragen bezüglich Funktionalitäten beziehungsweise möglichen Umsetzungskonzepten. Bitte kontaktieren Sie uns unter vertrieb@digitronic.net oder +49 (0) 371 81539-0.


¹ Betriebsdienstliche Freigabe ist erforderlich